Umzugskosten von der Steuer absetzen
In den meisten Fällen können Sie einen Teil Ihrer Umzugskosten beim Finanzamt geltend machen. War der Umzug beruflich veranlasst, laufen die Kosten als Werbungskosten, bei einem privaten Umzug dagegen als haushaltsnahe Dienstleistung. Nötig ist so oder so eine ordentliche Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welcher der beiden Wege zu Ihnen passt und welche Angaben auf die Rechnung gehören.
Beruflich oder privat: der entscheidende Unterschied
Ob und wie Sie Umzugskosten bei der Steuer ansetzen können, entscheidet sich vor allem daran, warum Sie umgezogen sind. Genau diesen Punkt sollten Sie deshalb als Erstes für sich beantworten.
Beruflicher Umzug
Steht der Umzug im Zusammenhang mit einer neuen Anstellung, einer Versetzung oder einem deutlich kürzeren Arbeitsweg, zählen die Kosten steuerlich als Werbungskosten. Zusätzlich zu den Speditionskosten fängt eine Umzugskostenpauschale viele kleinere Nebenausgaben auf, deren derzeit gültige Höhe Sie beim Finanzamt erfragen.
Privater Umzug
Zieht das Finanzamt bei einem privaten Umzug nach dem einschlägigen Steuerparagrafen mit, erkennt es meist die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung an. Ein prozentualer Anteil davon wird Ihnen dann direkt von der Steuerschuld gutgeschrieben.
Das gehört auf die Rechnung
Egal ob beruflich oder privat veranlasst: Fehlen ordentliche Belege, streicht das Finanzamt den Abzug. Darauf sollten Sie deshalb achten:
- Eine korrekte Rechnung des Umzugsunternehmens, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
- Beim privaten Umzug die Arbeits- und Fahrtkosten separat aufgeführt, weil ausschließlich diese als haushaltsnahe Dienstleistung gelten.
- Zahlung per Überweisung, nicht bar. Barzahlungen lässt das Finanzamt bei haushaltsnahen Dienstleistungen normalerweise nicht gelten.
- Aufbewahrung von Rechnung und Kontoauszug als Nachweis.
Von uns erhalten Sie eine dazu passende Rechnung, auf der die entscheidenden Posten deutlich zu erkennen sind. Damit halten Sie für die Steuererklärung alles Nötige in den Händen.
Festpreis mit ordentlicher Rechnung
Bei uns läuft der Umzug zum Festpreis, und die passende, gut nachvollziehbare Rechnung gehört selbstverständlich dazu. Zur Orientierung: Ein Umzug mit zwei Mann und LKW startet bei 260 €, mit drei Mann bei 415 €, mit vier Mann bei 720 €. Für einen Umzug innerhalb Berlins zahlen Sie je nach Wohnungsgröße bei einer Ein-Zimmer-Wohnung ab 490 €. Fest steht Ihr Preis nach einer kostenlosen Besichtigung, sämtliche Zahlen dazu stehen in der Preisübersicht. Woraus sich die Kosten im Einzelnen ergeben, lesen Sie unter Was kostet ein Umzug.
Egal ob umfangreicher Privatumzug oder überschaubarer Kleinumzug: Für Ihre Steuererklärung erhalten Sie in jedem Fall die passende Rechnung. Wer Bürgergeld bezieht, findet auf der Seite Hartz 4 Umzug weitere Hinweise.
Häufige Fragen zum Steuerabzug
Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
In der Regel ja. Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, gehen die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung ein. Fällt der Umzug dagegen privat aus, dürfen Sie den Arbeitsanteil auf der Rechnung der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen. So oder so gilt: Es braucht eine saubere Rechnung, die Sie am besten überweisen statt bar zu begleichen. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, besprechen Sie am sinnvollsten mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Was zählt als beruflich veranlasster Umzug?
Etwa wenn Sie eine neue Stelle antreten, versetzt werden oder Ihr Weg zur Arbeit spürbar kürzer wird. Selbst der allererste Umzug wegen eines Jobs kann darunterfallen. Liegt so ein beruflicher Grund vor, deckt eine Umzugskostenpauschale neben den Kosten der Spedition häufig noch etliche Nebenposten ab. Den momentan gültigen Betrag nennt Ihnen das Finanzamt oder Ihr Steuerberater.
Wie funktioniert der Abzug beim privaten Umzug?
Beim privaten Umzug setzt das Finanzamt üblicherweise nur die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten als haushaltsnahe Dienstleistung an und zieht einen Teil davon unmittelbar von Ihrer Steuer ab. Reine Materialkosten zählen dabei meist nicht. Entscheidend sind deshalb eine Rechnung, auf der der Arbeitslohn gesondert steht, sowie die Bezahlung per Überweisung.
Bekomme ich von Ihnen eine passende Rechnung?
Ja. Von uns bekommen Sie eine ordentliche Rechnung, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und Arbeits- und Materialkosten dort, wo es sinnvoll ist, getrennt aufgeführt sind. Damit liegt Ihnen alles vor, was das Finanzamt sehen will. Fragen Sie einfach unter 030 754367397 nach.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Welche Posten sich bei Ihnen tatsächlich absetzen lassen, besprechen Sie mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Umzug zum Festpreis anfragen
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